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Warnsack und -mast bei Schiessständen

von Roger Howald

Warnsack und Windsackmasten bei Schiessständen

Die Weisungen für Schiessanlagen resp. technischen Belange der Schiessanlagen sind im Reglement 51.065 d der schweizerischen Eidgenossenschaft / Schweizer Armee geregelt (Link zum Reglement)
Im Punkt 6.2 über Warnvorrichtungen wird angegeben, dass der Warnsack während der Übungen aufgezogen sein und folgende Bedingungen erfüllen muss:

  • Oben rot unten weiss
  • Länge 200 cm
  • Durchmesser oben 80 – 100 cm
  • Durchmesser unten 45 – 60 cm

Die Höhe des Mastes wird durch den Eidg. Schiessoffizier (ESO) bestimmt. Vielel von unseren Kunden setzen einen Windsackmasten in der Höhe zwischen 8 und 10 m ein.
Den geeigneten Windsack finden Sie hier: Warnsack für Schiesstände
Die geeigneten Windsackmasten finden Sie hier: Geeignete Masten für Warnsäcke
 

Dieser Artikel ist am Mittwoch, 26. Januar 2022 veröffentlicht.