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Regelfall
Bei gespaltenen Kantonswappen, und -fahnen verlaufen in der Regel die Farbstreifen waagrecht und bei -flaggen vertikal. Als Erklärung sollen nachfolgende Beispiele dienen:
Die Kantone Luzern und Tessin
Im Gegensatz zu den obigen Beispielen unterscheiden sich bei den Kantonen Luzern und Tessin die Wappen und die Fahnen. So unterteilt sich das Wappen senkrecht (gut zu beobachten bei den Nummernschildern bei Fahrzeugen) und die Fahne waagrecht.
Aus diesem Grund ist beim Hissen der Luzerner respektive Tessiner Kantonsfahne stets darauf zu achten, dass das Blaue Feld unten steht. Warum die Anordnung so gewählt wurde, ist historisch ungeklärt. Jedoch erklärt das Reglement 51.340d (Seiten 54 und 72) der Schweizerischen Eidgenossenschaft diese Form zum Standard. Als Erklärung sollen nachfolgende Beispiele dienen: