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Viele denken nun, ist doch klar, weil am 1. August 1291 mit dem Rütlischwur der Grundstein für die Schweizerische Eidgenossenschaft gelegt wurde. Dies war aber nicht immer so klar, denn z.B. Aegidius Tschudi, welcher als Urvater der Schweizerischen Nationalgeschichte gilt, datierte in der „Schweizer Chronik“ aus dem Jahr 1572 den Rütlischwur auf den 8. November 1307.
Im Kanton Uri wurde noch im 19. Jahrhundert der 8. November 1308 als nationales Gründungsdatum angesehen. Noch ein anderes Gründungsjahr hatten die Schwyzer zu bieten. Denn im Jahr 1315 wurde, nach dem Sieg gegen die Habsburger, in Brunnen der Bund zwischen Uri, Schwyz und Unterwalden erneuert.
Im Jahr 1891 wollte Bern, als Bundesstadt der Eidgenossen, die 700 Jahrfeier der Stadt Bern feiern. Da es den Berner als besser schien, zwei Ereignisse zu feiern, wurde als Gründungsjahr 1291 vorgeschlagen. Gut Schweizerisch, wurde untern den Kantonen abgestimmt, welches Gründungsjahr nun gelten soll (1291, 1308 oder 1315), dabei votierte eine Mehrheit für 1291.
Der Historiker Wilhelm Oechsli aus Zürich wurde 1891 vom Bundesrat inoffiziell beauftragt, die Entstehungsgeschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft neu zu formulieren. So wurde die Schwyzer Urkunde von 1291 zum „Stiftungsbrief der schweizerischen Eidgenossenschaft“ erklärt.
In dem Dokument von 1291 ist von Anfang August die Rede, der Historiker Oechsli war scheinbar aber für eindeutige Verhältnisse, so interpretierte „Anfangs August“ als den 1. August.
Somit konnte man in Bern nicht nur das 700 jährige Bestehen der Stadt feiern, sondern auch noch 600 Jahre Eidgenossenschaft.
Anfänglich war nicht geplant den 1. August jährlich als Nationalfeiertag zu feiern. Erst im Jahr 1899 wurde entschieden, dass am 1. August jeweils am Abend im ganzen Land die Kirchenglocken läuten sollen.
Erst viel später kam der Brauch von Feuerwerk, Reden, 1. August Feuer etc. dazu. Im Jahr 1994 entschied das Schweizer Stimmvolk, dass der Schweizer Nationalfeiertag vom Arbeitstag zum arbeitsfreien Feiertag mutieren soll.
(in Anlehnung an einen Text in der Berner Zeitung BZ vom 01.08.2015)